Abfindungszahlungen ab 2025: Ermäßigter Steuersatz greift erst bei der Einkommensteuerveranlagung
10.08.2026
Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes erhalten Arbeitnehmer mitunter eine Abfindung. Derartige außergewöhnliche Zahlungen müssen zum Glück nur mit einem ermäßigten Steuersatz nach der sog. Fünftelungsregelung versteuert werden. Bisher durften Arbeitgeber die vergünstigte Besteuerung bereits bei Auszahlung der Abfindung im Rahmen der Lohnabrechnung vornehmen. Seit 2025 darf die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelungsregelung jedoch nicht mehr im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens beansprucht werden. Die Abfindung muss stattdessen zunächst komplett versteuert werden, als wäre sie regulärer Arbeitslohn.
Hinweis: Durch die Gesetzesänderung sollen Arbeitgeber entlastet werden, da die Umsetzung der Fünftelungsregelung im Rahmen des Lohnsteuerabzugs für sie sehr aufwendig und mitunter mit Rechtsunsicherheiten behaftet war.
Der Steuervorteil ist für Arbeitnehmer seit 2025 aber nicht endgültig verloren, denn er kann auch noch bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung beansprucht werden. Die zunächst zu viel einbehaltene Lohnsteuer wird dann vom Finanzamt über den Einkommensteuerbescheid erstattet. Im Ergebnis profitieren Arbeitnehmer also nicht mehr direkt und unterjährig von dem Steuervorteil der Fünftelungsregelung, sondern erst nachträglich. Für viele Betroffene bedeutet dies: Sie müssen Geduld haben und viele Monate auf ihr Geld warten. Je früher sie ihre Steuererklärung erledigen, desto zeitnäher fließt das Geld aber an sie zurück.
Weitere Beiträge aus der Rubrik “Einkommensteuer”
Selbst bewohntes Baudenkmal: Denkmal-Abschreibung kann nicht an Kinder vererbt werden
Wer ein Baudenkmal selbst bewohnt, kann die Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen über zehn Jahre verteilt mit einer bis zu 9%igen jährlichen Absetzung steuerlich abziehen.
10.09.2026
Elterngeld: Rechtzeitiger Steuerklassenwechsel kann die staatliche Förderung erhöhen
Rund 1,61 Millionen Mütter und Väter erhielten im Jahr 2025 in Deutschland Elterngeld, davon wählten rund 40 % die Variante Elterngeld Plus.
10.09.2026
Krankheitskosten: Aufwendungen für Privatbehandlung als außergewöhnliche Belastung?
Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie verschiedene Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen.
10.09.2026