Aktuelle Steuerschätzung: Prognostizierte Einnahmen des Staates steigen
12.01.2026
Im Oktober 2025 hat die 169. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen stattgefunden, eines unabhängigen Beirats des Bundesministeriums der Finanzen, der zwei Mal im Jahr zusammentritt. Das Expertengremium kam zu dem Ergebnis, dass die erwarteten Steuereinnahmen des Staats insgesamt höher ausfallen als noch in der Steuerschätzung aus Mai 2025 prognostiziert.
Die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen liegen demnach unter Berücksichtigung der bis Oktober 2025 in Kraft getretenen Steuererleichterungen bei einem Volumen von 990,7 Mrd. EUR. Damit wird mit einer besseren Entwicklung gerechnet als noch in der Schätzung aus Mai 2025 (mit 979,7 Mrd. EUR).
Die Steuereinnahmen liegen im Vergleich zur Schätzung aus Mai 2025 durchschnittlich jährlich um einen mittleren einstelligen Milliardenbetrag höher. Höhere Einnahmeerwartungen haben insbesondere Länder und Gemeinden zu verzeichnen. Auf Bundesebene ist hingegen ab dem Jahr 2028 mit niedrigeren Steuereinnahmen zu rechnen als noch in der Steuerschätzung aus Mai 2025 angenommen.
Hinweis: Der Steuerschätzung lagen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2025 der Bundesregierung zugrunde. Die wirtschaftliche Aktivität in Deutschland war zuletzt noch spürbar gedämpft, auch aufgrund der Auswirkungen der anhaltenden internationalen Handelskonflikte und der damit verbundenen hohen Unsicherheit.
Während das außenwirtschaftliche Umfeld auch weiterhin herausfordernd bleibt, wird nach Ansicht der Steuerschätzer v.a. die Binnenwirtschaft die wirtschaftliche Dynamik ab 2026 stützen. Die Bundesregierung rechnet in ihrer Herbstprojektion damit, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2025 in preisbereinigter Rechnung nur leicht zulegen wird (+ 0,2 %). Für 2026 und 2027 werden dann BIP-Zuwächse in Höhe von 1,3 % bzw. 1,4 % erwartet.
Weitere Beiträge aus der Rubrik “übrige Steuerarten”
Mündliche Verhandlung: Last-Minute-Antrag auf Videoverhandlung hat keinen Erfolg
Heutzutage können mündliche Verhandlungen der Finanzgerichte (FG) auch per Videokonferenz durchgeführt werden. Wenn ein Prozessbeteiligter ein solches Format wünscht, sollte er seinen Antrag auf Durchführung per Videokonferenz aber rechtzeitig bei Gericht stellen. Denn der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich entschieden, dass eine Prozesspartei keinen Anspruch auf die Durchführung einer Videoverhandlung hat, wenn sie den Antrag zu kurz vor der Verhandlung stellt.
07.01.2026
Steuerakte: Wenn die Behörde keine Unterlagen beibringt
Das Finanzamt führt für Sie als Steuerpflichtigen eine Steuerakte. Darin sind Ihr gesamter Steuerfall und alle damit zusammenhängenden Informationen gespeichert - etwa auch Prüfberichte von Außenprüfungen oder Informationen zu Änderungen Ihrer eingereichten Steuererklärungen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, sollte das Finanzamt vollständige und nachvollziehbare Akten vorlegen. Fehlen diese, kann das zu Lasten der Finanzverwaltung gehen. Mit einem solchen Fall befasste sich das Finanzgericht Münster (FG).
06.01.2026
Kraftfahrzeugsteuergesetz: Steuerbefreiung für Elektroautos wird um fünf Jahre verlängert
Elektrofahrzeuge waren bislang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, sofern sie in der Zeit vom 18.05.2011 bis zum 31.12.2025 erstmalig zugelassen worden sind. Die Steuerbefreiung galt bisher ab dem Tag der erstmaligen Zulassung für zehn Jahre, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.
04.01.2026