Onlineportal geöffnet: Neue E-Auto-Förderung kann jetzt digital beantragt werden
22.07.2026
Seit Mai 2026 ist das Onlineportal für das neue E-Auto-Förderprogramm der Bundesregierung offiziell freigeschaltet. Wer ein vollelektrisches Auto oder bestimmte Plug-in-Hybride ab dem 01.01.2026 neu zugelassen hat oder zulässt, kann hier ab sofort eine Förderung von bis zu 6.000 € beantragen. Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße. Die Einkommensobergrenze für die staatliche Förderung liegt bei 80.000 € brutto pro Haushalt. Pro Kind steigt diese Grenze um zusätzliche 5.000 € - bei bis zu zwei Kindern. Förderfähig sind sowohl der Kauf als auch das Leasing von Neuwagen.
Das Antragsverfahren läuft komplett digital ab und ist über das Portal der Förderzentrale Deutschland unter www.foerderzentrale.gov.de zu erreichen. Für die Antragstellung wird eine BundID benötigt - ein zentraler Zugang zu staatlichen Onlinediensten, der eine sichere und eindeutige digitale Identifikation ermöglicht. Die BundID kann mit dem elektronischen Personalausweis oder alternativ mit einem ELSTER-Zertifikat eingerichtet werden.
Im Förderportal selbst müssen lediglich die aktuellen Einkommensteuerbescheide, bei Familien mit Kindern zusätzlich ein aktueller Kindergeldnachweis sowie bei Plug-in-Hybriden die EU-Konformitätsbescheinigung hochgeladen werden. Über eine digitale Schnittstelle zum Kraftfahrt-Bundesamt können weitere wichtige Angaben bereits automatisiert und papierlos geprüft werden.
Hinweis: Die vorhandenen Fördermittel in Höhe von insgesamt 3 Mrd. € sollen für geschätzt 800.000 geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029 ausreichen.
Weitere Beiträge aus der Rubrik “Sonstiges Steuerrecht”
Wohnungskrise: Lediglich 206.600 neue Wohnungen in einem Jahr
Die Bauaktivität in Deutschland ist stark rückläufig. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte, wurden hierzulande im Jahr 2025 nu...
16.07.2026
Alle Belege verbrannt und gestohlen: Unternehmer muss Vergütungen für Corona-Tests zurückzahlen
Betreiber von Corona-Teststellen haben während der Pandemie teils außerordentlich hohe Vergütungen kassiert.
13.07.2026
Entlastung von Fluggesellschaften: Luftverkehrsteuer wird zum 01.07.2026 abgesenkt
Beim Abflug eines Fluggasts von einem deutschen Flugplatz entsteht die bundesgesetzlich geregelte Luftverkehrsteuer, die von der Zollverwaltung erhoben wird und dem Bund als Bundessteuer zufließt.
09.07.2026